Anbaugeräte für Abbruch, Recycling und Materialaufbereitung.
Isarkraft vermietet und verkauft Hydraulikhämmer, Abbruchgreifer, Zangen und weitere Anbaugeräte – mit Full Service, persönlicher Beratung und technischem Know-how aus unserem Standort in Zwickau, Lieferung deutschlandweit.
Ein Ansprechpartner für Kauf, Miete, Ersatzteile und Reparatur
Kein Verweis zwischen Hersteller, Händler und Werkstatt: Isarkraft deckt Vermietung, Verkauf, Service und Ersatzteile für Anbaugeräte aus einer Hand ab – mit dem Versprechen schneller, verlässlicher Auskünfte und schnellem Service.
Vermietung
Kurz- oder langfristig: Hydraulikhämmer, Greifer, Zangen und weitere Anbaugeräte passend zu Ihrer Baggerklasse und Ihrem Einsatzzweck – schnell verfügbar.
Vertrieb & Verkauf
Neu- und Gebrauchtgeräte sowie Ersatz- und Verschleißteile für Recycling und Materialaufbereitung – über unseren angebundenen Geräte-Shop.
Service & Instandsetzung
Wartung, Reparatur und technische Beratung durch unser Team – damit Ihre Anbaugeräte zuverlässig im Einsatz bleiben.
Anbaugeräte für Abbruch, Recycling & Erdbau
Ob Felsabbruch, Gebäuderückbau, Sortierung oder Materialaufbereitung – wir stellen das passende Anbaugerät für nahezu jede Baggerklasse bereit.
Hydraulikhämmer
Für Beton, Fels und schwere Rückbauarbeiten – in mehreren Gewichtsklassen.
➔ Jetzt anfragen
Abbruch- & Sortiergreifer
Für Umschlag, Sortierung und Handling von Abbruch- und Recyclingmaterial.
➔ Jetzt anfragen
Kombi- & Multifunktionszangen
Mit auswechselbaren Unterteilen für Beton, Stahl und Mauerwerk.
➔ Jetzt anfragen
Pulverisierer
Beton pulverisieren und Bewehrung trennen – auch als Kombilösung am Schnellwechsler.
➔ Jetzt anfragen
Brecherlöffel
Material direkt vor Ort brechen – spart Transport- und Deponiekosten.
➔ Jetzt anfragen
Staubbindeanlagen
Staubreduzierung am Einsatzort – für Arbeitsschutz und saubere Baustellen.
➔ Jetzt anfragen
Hydraulikmagnete
Für die magnetische Sortierung und das Handling von Metallschrott.
➔ Jetzt anfragenDas passende Gerät nicht dabei? Unser vollständiges Sortiment finden Sie im Geräte-Shop.
Zum Geräte-Shop ↗Großes Lager, kurze Wege
Am Standort Zwickau halten wir eine breite Auswahl an Anbaugeräten vorrätig – vom Hydraulikhammer bis zum Sortiergreifer, sofort verfügbar statt lange Lieferzeit.
Mietgeräte, die sofort einsatzbereit sind
Wir stellen Ihnen Anbaugeräte für den konkreten Einsatzfall bereit – geprüft, gepflegt und mit kurzer Einweisung. Mietdauer und Konditionen richten sich nach Ihrem Projekt.
- Verfügbarkeitsgarantie: Kein Neugerät nötig oder verfügbar? Kurzfristig ein Mietgerät aus unserem Park statt langer Wartezeit
- Kurz- und langfristige Miete nach Tages-, Wochen- oder Monatssatz
- Passende Schnellwechsler- und Adapterlösung für Ihren Bagger
- Service und Ersatzteile aus einer Hand während der Mietzeit
Das sagen unsere Kunden
Persönliche Beratung, passende Geräte und schnelle Lieferung – das zählt für unsere Kunden aus Abbruch, Recycling und Erdbau.
„Super Abbruch- und Sortiergreifer von Kinshofer. Die Größe passt super zu meinem Bagger. Super Beratung und schnelle Lieferung.“
„Den Hydraulikhammer hatten wir kurzfristig für ein Abbruchprojekt gemietet. Lieferung hat auf den Punkt gepasst, Zustand war einwandfrei.“
„Die Beratung zum passenden Schnellwechsler war top – die Kombizange war genau auf unseren Bagger abgestimmt und sofort einsatzbereit.“
In drei Schritten zum passenden Gerät
Anfrage senden
Gewünschtes Gerät, Baggerklasse und Einsatzzeitraum kurz beschreiben.
Beratung & Angebot
Wir prüfen Verfügbarkeit und Kompatibilität und erstellen ein passendes Angebot.
Bereitstellung
Abholung oder Lieferung nach Absprache – inklusive kurzer Einweisung.
Betrieb & Service
Bei Bedarf unterstützen wir während der Mietzeit mit Service und Ersatzteilen.
Isarkraft – gegründet, um Abbruch und Recycling einfacher zu machen
Isarkraft ist als herstellerübergreifender Vollsortimenter auf Full Service rund um Anbaugeräte für Recycling und Materialaufbereitung spezialisiert: Vertrieb, Vermietung, Service und Instandsetzung sowie Handel mit Ersatz- und Verschleißteilen – aus einer Hand, ohne Verweis zwischen Hersteller, Händler und Werkstatt. Operativer Standort mit eigener Reparaturkapazität und zentralem Lager ist Zwickau – von dort werden Anbaugeräte für Kunden in ganz Deutschland kommissioniert, gewartet und versendet. Vertrieb und Lieferung erfolgen deutschlandweit.
Fachlich spezialisiert wie ein Markenhändler, aber flexibel und persönlich wie ein regionaler Nischenanbieter: Unser Versprechen sind schnelle, verlässliche Auskünfte und schneller Service – und wer kein Neugerät kaufen möchte oder kann, bekommt kurzfristig ein passendes Mietgerät. Rechtlicher Sitz der Isarkraft GmbH ist München (HRB 317042, Amtsgericht München).
Persönlich beraten lassenStandort Zwickau
Crimmitschauer Straße 36a, 08058 Zwickau – Lager, Werkstatt und zentraler Standort für den deutschlandweiten Versand.
Leistungsspektrum
Full Service: Vermietung, Verkauf, Service, Instandsetzung und Ersatzteile für Anbaugeräte aus einer Hand.
Ansprechpartner
Thorben Dankemeyer, Geschäftsführer – persönlich erreichbar für Ihre Anfrage.
Rechtsform
Isarkraft GmbH, eingetragen beim Amtsgericht München (HRB 317042).
Rechtlicher Sitz
München – eingetragener Gesellschaftssitz; operativ tätig ist Isarkraft in Zwickau.
Angebotsgrundlage, AGB & Mietbedingungen
Für Transparenz in der Geschäftsbeziehung veröffentlichen wir unsere Vertragsgrundlagen hier vollständig.
Angebotsgrundlage
Allen Angeboten der Isarkraft GmbH liegen, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, die nachfolgenden Grundsätze zugrunde:
- Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Isarkraft GmbH zustande.
- Alle Preisangaben verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Technische Unterlagen, Maßangaben, Gewichte, Abbildungen und Beschreibungen sind Näherungswerte und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Angebote sind, sofern nicht anders vermerkt, 14 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig. Die Verfügbarkeit von Miet- und Kaufgeräten steht unter dem Vorbehalt der anderweitigen Vergabe.
- Transport-, Montage-, Einweisungs- sowie Betriebs- und Verschleißkosten sind, soweit nicht im Angebot ausdrücklich enthalten, gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
- Für den konkreten Vertragsinhalt sind ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (bei Verkauf/Lieferung) bzw. die Allgemeinen Mietbedingungen (bei Vermietung) der Isarkraft GmbH maßgeblich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkauf & Lieferung)
1. Geltungsbereich; abweichende Bedingungen; Angebote; Nebenabreden
Für Angebote und Lieferungen der Isarkraft GmbH gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Mit Abschluss des ersten Vertrages unter Einbeziehung dieser Bedingungen erkennt der Kunde deren Geltung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung an. Dies gilt insbesondere auch für alle – auch mündlich oder telefonisch – abgeschlossenen Folgegeschäfte. Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie mit diesen Bedingungen übereinstimmen; sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Isarkraft GmbH in Kenntnis dieser Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt. Angebote der Isarkraft GmbH sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung zustande. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Isarkraft GmbH.
2. Umfang der Lieferungspflicht
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Technische Unterlagen wie Maßangaben, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind unverbindlich und stellen eine Annäherung dar, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Lieferfristen
Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss und ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt wird. Ist die Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, verlängert sich die Leistungsfrist entsprechend.
4. Abnahme; Gefahrübergang; Transport
Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Übergabeort abzunehmen. Die Gefahr geht mit Übergabe des Kaufgegenstandes an den Kunden über, spätestens mit Übergabe an den Transporteur; dies gilt auch, wenn die Isarkraft GmbH den Transport übernommen hat. Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug oder verzögert sich die Leistung aus von ihm zu vertretenden Umständen, geht die Gefahr vom Tag der Bereitstellung auf ihn über.
5. Vergütung; Zahlungsbedingungen
Soweit im Vertrag oder in der Bestätigung nicht abweichend vermerkt, sind Forderungen bei Rechnungserhalt fällig. Zahlungen sind in bar oder kosten- und spesenfrei auf das angegebene Geschäftskonto zu leisten. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; eine Zahlung gilt erst am Tag der vorbehaltlosen Gutschrift als erfolgt. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung.
6. Zahlungsverzug und Verzugsschaden
Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, lässt er Schecks oder Wechsel zu Protest gehen oder wird ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, ist die Isarkraft GmbH berechtigt, sämtliche Forderungen aus Finanzierungs- oder Tilgungsvereinbarungen sofort fällig zu stellen und Lieferungen aus noch nicht erfüllten Verträgen zurückzuhalten. Als Verzugsschaden können Verzugszinsen von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 12 % p. a. verlangt werden; der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder keines Schadens vorbehalten.
7. Aufrechnung; Zurückbehaltung
Der Kunde ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung berechtigt. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn Zahlungsanspruch und Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Isarkraft GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
8.2 Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Isarkraft GmbH das Eigentum an der Vorbehaltsware vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, insbesondere Forderungen aus Miete und Werkvertrag und alle Forderungen aus Folgegeschäften wie Ersatzteillieferungen und Kundendienstleistungen einschließlich der Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, der Isarkraft GmbH jederzeit schriftlich Auskunft über den Bestand und den Standort der Vorbehaltsware zu geben und diese pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat auf seine Kosten eine Maschinenbruchversicherung abzuschließen, die das Feuer- und Diebstahlrisiko einschließt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, hat er der Isarkraft GmbH sämtliche aus dieser Pflichtverletzung resultierenden Schäden zu erstatten. Die Ansprüche gegen die Versicherung tritt der Kunde an die Isarkraft GmbH ab, die die Abtretung annimmt. Etwaige Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der Vorbehaltsware hat der Kunde auf seine Kosten regelmäßig sowie auf begründetes Verlangen der Isarkraft GmbH durchzuführen.
8.4 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit an Dritte übereignen. Über Beschädigung oder Vernichtung der Vorbehaltsware hat der Kunde die Isarkraft GmbH unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
8.5 Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Dritte ist der Kunde nur im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung berechtigt. In einem solchen Fall hat sich der Kunde dem Dritten gegenüber das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung des Dritten vorzubehalten. Bereits jetzt tritt der Kunde die ihm aus der Veräußerung zustehende Forderung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware sowie seinen Herausgabeanspruch gegen den Dritten an die Isarkraft GmbH ab; die Isarkraft GmbH nimmt die Abtretung an. Eine etwaige Ermächtigung zur Weiterveräußerung entfällt mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. In diesem Fall und bei Anordnung von Sicherungsmaßnahmen durch das Insolvenzgericht bedarf jede rechtsgeschäftliche und tatsächliche Verfügung über die Vorbehaltsware der vorherigen Zustimmung der Isarkraft GmbH.
8.6 Die Isarkraft GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht gemäß vorstehenden Ziffern 3–5, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen. Dies gilt auch, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird.
8.7 Nach erklärtem Rücktritt ist die Isarkraft GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Verwahrungs- bzw. Einsatzort der Vorbehaltsware zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen könnten.
8.8 Für den Fall eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden ist dieser verpflichtet, der Isarkraft GmbH alle ihm Dritten gegenüber zustehenden Forderungen aus verlängertem Eigentumsvorbehalt unverzüglich offenzulegen.
9. Mängelansprüche; Untersuchungs- und Rügepflicht; Verjährung
9.1 Die Isarkraft GmbH gewährleistet im Rahmen der folgenden Bedingungen, dass der Kaufgegenstand frei von Sach- und Rechtsmängeln ist und die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Hat der Hersteller eine Garantie für bestimmte Eigenschaften oder die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes übernommen, finden die nachfolgenden Bedingungen nur Anwendung, wenn der Kunde die ihm aus der Garantie zustehenden Ansprüche gegen den Hersteller geltend gemacht und dieser die Ansprüche des Kunden nicht freiwillig oder nicht vollständig erfüllt hat.
9.2 Unternehmer sind verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab Empfang der Ware und versteckte Mängel innerhalb von 5 Werktagen ab deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung eines Mängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung ist die rechtzeitige Versendung der Mängelanzeige ausreichend, sofern diese bei der Isarkraft GmbH später zugeht. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
9.3 Verbraucher sind verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige, sofern diese später bei der Isarkraft GmbH zugeht. Unterlässt der Verbraucher diese Anzeige, erlöschen seine Mängelansprüche 4 Wochen nach seiner Kenntnis vom Vorhandensein der offensichtlichen Mängel. Dies gilt nicht bei Arglist der Isarkraft GmbH. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels trägt der Verbraucher.
9.4 Die Isarkraft GmbH haftet gegenüber Unternehmen für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl nur auf Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Zur Vornahme aller nach billigem Ermessen der Isarkraft GmbH notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde der Isarkraft GmbH nach vorheriger Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; sonst ist die Isarkraft GmbH von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen die Isarkraft GmbH unverzüglich schriftlich zu verständigen ist, oder wenn die Isarkraft GmbH mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der Isarkraft GmbH angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen. Durch seitens des Kunden oder Dritter ohne vorherige Einwilligung der Isarkraft GmbH unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung der Isarkraft GmbH für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
9.5 Eine Mängelhaftung der Isarkraft GmbH für den Verkauf gebrauchter Ware ist ausgeschlossen.
10. Haftung; Haftungsumfang
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegenüber der Isarkraft GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Isarkraft GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und/oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei nicht vorsätzlicher und nicht grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11. Verjährung
Sämtliche Ansprüche der Kunden aus und im Zusammenhang mit Kaufverträgen und sonstigen Geschäften im Geltungsbereich dieser Bedingungen verjähren 6 Monate nach Auslieferung oder nach 1.000 Betriebsstunden, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten und bei zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist der Ort des Lieferwerks oder der Sitz der Isarkraft GmbH in München. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag München. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Stand: Oktober 2026 · Isarkraft GmbH, Klugstr. 47a, 80638 München
Allgemeine Mietbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Vermietung von Mietgegenständen der Isarkraft GmbH erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Der Mieter ist zum Gebrauch des Mietgegenstandes in seinem Betrieb zu dem vereinbarten Zweck in geschäftsüblichem Umfang am vereinbarten Ort berechtigt. Wird der Einsatzort gewechselt, ist dies der Isarkraft GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In der Miete nicht enthalten sind Bedienungspersonal, An- und Abtransport, Einweisung, Treibstoffe und Öle, Wartungsarbeiten, Verschleißmaterial, Reinigung sowie Schäden aller Art, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur, sofern sie diesen Mietbedingungen nicht widersprechen; dies gilt auch bei vorbehaltloser Leistung der Isarkraft GmbH in Kenntnis abweichender Bedingungen. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Isarkraft GmbH.
§ 2 Beginn und Ende des Mietverhältnisses
Die Miete beginnt mit der vereinbarten Bereitstellung zur Abholung und endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in vertragsgemäßem Zustand. Davon unberührt bleibt das Recht jeder Partei, aus wichtigem Grund fristlos schriftlich zu kündigen – etwa wenn über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren beantragt wird, wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Mahnung verletzt werden oder der Mieter mit zwei fälligen Mietraten in Verzug ist.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Der gewünschte Mietzeitraum wird verbindlich vereinbart. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes nach Ende der Nutzungsberechtigung fort, verlängert sich der Mietvertrag dadurch nicht; der Mieter ist jedoch verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe des Tagesmietsatzes zu zahlen. Etwaige Vergünstigungen nach der Staffelmietpreisliste gelten im Falle einer Mietzeitüberschreitung nicht. Bei vereinbartem Wochenmietsatz wird jeder weitere Miettag mit einem Siebtel der Wochenmiete berechnet, bei Monatsmietsatz entsprechend mit einem Dreißigstel. Der Mieteinsatz unterstellt eine 40-Stunden-Woche; Mehrstunden oder Schichtbetrieb müssen gesondert vereinbart werden. Die Miete wird für den Zeitraum berechnet, in dem das Gerät der Isarkraft GmbH nicht zur Verfügung steht. Bei kurzfristigen Mieten (unter einem Monat) ist ein Mietausstand nicht möglich. Bei längerfristigen Mieten ist ein Mietausstand nur bei absolutem Stillstand möglich und muss schriftlich beantragt werden; in diesem Fall stehen der Isarkraft GmbH 20 % des vereinbarten Tagesmietsatzes zu. Mit der Mietrechnung wird eine Dienstleistung berechnet, die daher nicht skontierfähig ist. Bei Zahlungsverzug ist die Isarkraft GmbH berechtigt, Verzugszinsen von 15 % p. a. zu berechnen.
§ 4 Pflichten
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgfältig zu benutzen sowie die Pflege- und Gebrauchsvorschriften zu befolgen. Etwa erforderliche Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten lässt er ausschließlich durch die Isarkraft GmbH auf seine Kosten durchführen; lässt der Mieter Arbeiten von Dritten ausführen, ist die Isarkraft GmbH berechtigt, diese auf Kosten des Mieters zu überprüfen und gegebenenfalls erneut durchzuführen. Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust, Maschinenbruch, Fehlbedienung, Absturz, Katastrophen und Diebstahl; der Abschluss einer Maschinenbruchversicherung wird empfohlen. Der Mieter haftet außerdem für die vom Mietgegenstand ausgehende Gefahr und wird sich angemessen und in üblicher Weise dagegen versichern.
§ 5 Zugriffe Dritter
Der Mieter hat der Isarkraft GmbH unverzüglich anzuzeigen, wenn deren Rechte durch Pfändung oder sonstige Zugriffe Dritter beeinträchtigt oder gefährdet werden. Der Mieter hat den Mietgegenstand von derartigen Maßnahmen freizuhalten oder freizumachen.
§ 6 Gebrauchsüberlassung
Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zum Gebrauch zu überlassen.
§ 7 Schlussbestimmung
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist der Sitz der Isarkraft GmbH in München. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag München. Dasselbe gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Stand: Oktober 2026 · Isarkraft GmbH, Klugstr. 47a, 80638 München
Sprechen wir über Ihr Projekt
Ob Mietanfrage, Kaufinteresse oder Serviceanliegen – melden Sie sich, wir melden uns kurzfristig zurück.
-
Telefon+49 176 42027209
-
Standort, Lager & VersandCrimmitschauer Straße 36a, 08058 Zwickau
-
Rechtlicher SitzKlugstr. 47a, 80638 München